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Tesla Model 3 Standard Range Weiß
Beschreibung
Pearl White Lackierung
18-Zoll Felgen
Partieller Premium Innenraum Schwarz
Autopilot Standard
Leistung 283 PS
Beschleunigung 0-100 km/h 6,1 Sekunden
Reichweite (WLTP) 491 km
Höchstgeschwindigkeit 225 km/h
Tagesmiete Mo-So inkl. 200 KM / Tag 89 €
Wochenende Fr-So inkl. 600 KM 219 €
Woche gesamt inkl. 1.400 KM 499 €
Kilometerpakete:
100 KM zusätzlich 49 €
200 KM zusätzlich 89 €
500 KM zusätzlich 189 €
Mehrkilometer ohne Kilometerpaket 0,79 €
Kaution 1.000 €
Selbstbeteiligung 2.000 €
Mindestalter 22 Jahre
Das Tesla Model 3 Standard markiert einen wichtigen Schritt in der Elektromobilität, indem es eine leistungsstarke und dennoch erschwingliche Option für den Durchschnittsfahrer bietet. Mit seiner beeindruckenden Reichweite von über 450 Kilometern und einem Elektromotor, der ein sofortiges Drehmoment liefert, bietet es ein aufregendes und gleichzeitig effizientes Fahrerlebnis.
Das Interieur ist minimalistisch und modern gestaltet, mit einem großen zentralen Touchscreen, der als Kommandozentrale für die meisten Fahrzeugfunktionen dient. Diese benutzerfreundliche Schnittstelle macht die Bedienung des Fahrzeugs intuitiv und trägt zum sauberen, unkomplizierten Design bei.
In Sachen Sicherheit steht das Tesla Model 3 der Konkurrenz in nichts nach. Es bietet eine Reihe von fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen, die von Teslas Autopilot-Technologie unterstützt werden. Diese Technologie hilft, das Fahren sicherer zu machen, indem sie den Fahrer bei der Navigation und beim Vermeiden von Hindernissen unterstützt.
Ein wesentliches Merkmal des Model 3 Standard Model ist der Zugang zum Tesla Supercharger-Netzwerk. Dieses Netzwerk von Schnellladestationen ermöglicht es den Fahrern, ihre Fahrzeuge in nur wenigen Minuten aufzuladen, wodurch die Praktikabilität von Langstreckenreisen mit einem Elektrofahrzeug erhöht wird.
Das Tesla Model 3 Standard Model repräsentiert nicht nur eine wirtschaftliche Möglichkeit, in die Welt der Elektrofahrzeuge einzusteigen, sondern auch Teslas Engagement für Innovation und Nachhaltigkeit. Es verbindet Leistung, Design, Sicherheit und Technologie in einem Paket, das sowohl für Elektroauto-Enthusiasten als auch für die breite Öffentlichkeit attraktiv ist. Es ist ein überzeugendes Beispiel dafür, wie Elektrofahrzeuge nicht nur eine umweltfreundliche Alternative sein können, sondern auch in Bezug auf Leistung und Komfort mit traditionellen Verbrennungsmotoren konkurrieren können.
Mietbedingungen
A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten (beispielsweise das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu fahren) und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge von Streetart sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
2. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank / Batterieladezustand übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank / Batterieladezustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt / geladen zurückgegeben, wird Streetart dem Mieter für die Betankung / das Laden des Fahrzeugs und für Kraftstoff / Ladekosten die fälligen Entgelte in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung / das Laden keine oder niedrigere Kosten angefallen sind. Der gültige Tarif entspricht dem bei der Betankung gültigen Literpreise bzw. den Ladekosten und einer zusätzlichen Service Gebühr i. H. v. 25,00 EUR. Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde für die Reparaturkosten und einen etwaigen Schaden.
3. Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde für die Reparaturkosten und einen etwaigen Schaden. Die Betankung mit dem Kraftstoff Super E10 ist untersagt. Der zu wählende Kraftstoff entspricht der Herstellervorgabe.
4. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 20 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 5% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.
B: Reservierungen, Buchungen
1. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.
2. Bis zu zwei Wochen (14 Tage) vor Mietbeginn kann die Buchung kostenlos storniert oder umgebucht werden. Danach ist bis zu 24 h vor Mietbeginn eine Stornierung oder Änderung der Buchung gegen eine Stornierungs- oder Umbuchungsgebühr i. H. v. 25% des ursprünglichen Mietpreises zzgl. etwaiger gewählter Extras möglich. Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung weniger als 24 h vor Mietbeginn oder einer Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs innerhalb von einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten Abholzeit, wird der vollständige Mietpreis fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Streetart keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden sind. Stornierungen erfolgen schriftlich und sind zu richten an:
STREETART.RENT
Christoph John
Kettelerstr. 6
63867 Johannesberg
E-Mail: [email protected]
C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland
1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges, von Streetart akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Im Falle von Online-Zahlungen muss das bei Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird Streetart vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus muss der Fahrer das Mindestalter des gebuchten Fahrzeugs erfüllen (für Fahrer unter einem vom gebuchten Fahrzeug abhängigen Alter kann ferner eine zusätzliche Junge-Fahrer Gebühr erhoben werden). Zusätzlich müssen alle Fahrer die Mindestdauer des Führerscheinbesitzes erfüllen (fahrzeugabhängig).
2. Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss mit einem internationalen Führerschein ergänzt vorgelegt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Original-Führerschein einer beglaubigten Übersetzung.
3. Bei Zweifel an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonität ist Streetart berechtigt, eine Fahrzeugübergabe solange zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität zufriedenstellend vom Mieter geklärt worden sind.
4. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter bzw. bei Firmenkunden von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als der vorgenannten Person gefahren werden wird, fällt für jeden weiteren Fahrer eine zusätzliche Gebühr an. Die jeweils gültigen Gebühren können vor Reservierung online eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des Führerscheines sowie des Personalausweises / Reisepasses etwaiger zusätzlicher Fahrer im Original zwingend notwendig. Sofern Personen das Fahrzeug führen, die laut Mietvertrag nicht hierzu berechtigt sind, behält Streetart sich vor, nachträglich eine Gebühr für den / die zusätzliche / n Fahrer sowie eine Vertragsstrafe zu erheben.
5. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.
6. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
7. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften genutzt werden; die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. entsprechende Bestimmungen in anderen Ländern sind jederzeit einzuhalten. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden
o zur gewerblichen Personenbeförderung,
o zur Weitervermietung,
o zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
o zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
8. Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings. Die Nutzung bzw. Durchführung von Launch Control Starts ist nicht gestattet, ebenso das Ausschalten jeglicher Fahrerassistenzsysteme. Bei einem Verstoß gegen diese Verbote kann Streetart eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000, - € verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich Streetart vor.
9. Es gilt die 0,0 Grenze das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger berauschender Mittel ist strikt untersagt.
10. Der Mieter ist verpflichtet, Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
11. Grundsätzlich ist eine Auslandsnutzung der Mietfahrzeuge untersagt. Auslandsfahrten in bestimmte europäische Länder können gegen eine Gebühr hinzugebucht werden. Eine Auflistung der Länder, in denen die jeweiligen Fahrzeuge genutzt werden können, kann vor Reservierung telefonisch erfragt werden. Um dem erhöhten Diebstahlrisiko außerhalb von Deutschland zu begegnen, sind im Ausland überdurchschnittliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (z.B. Parken nur auf bewachten Parkplätzen, Anbringung von Lenkradkrallen). Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass Streetart im Schadensfall Rückgriff gegen den Kunden nimmt.
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