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Es ist keine Vorauszahlung erforderlich.
Porsche 911 992 Cabrio Roadster
Beschreibung
Erlebe eine unvergessliche Fahrt im Ausnahmefahrzeug: Porsche 911 Cabrio!
Fühle den Nervenkitzel des offenen Himmels über dir, während du die Straßen in diesem atemberaubenden Roadster eroberst. Mit seinem kraftvollen Motor, dem eleganten Design und der legendären Porsche-Performance wird jede Fahrt zu einem unvergleichlichen Erlebnis.
Miete jetzt unseren Porsche 911 Cabrio und lass dich vom Luxus und der Dynamik dieses Traumautos verzaubern. Ob für besondere Anlässe, Ausflüge ins Grüne oder einfach nur, um das Leben in vollen Zügen zu genießen - dieser Wagen wird deine Fahrt unvergesslich machen.
Buche noch heute und spüre den Adrenalinkick eines Porsche 911 Cabrio!
Mietbedingungen
MINDESTALTER / FAHRERLAUBNIS
Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche 911 beträgt 25 Jahre mit 7 Jahren Fahrerfahrungen..
Eine gültige EU-Fahrerlaubnis der Klasse sind erforderlich ist für eine Anmietung erforderlich.
TEILKASKOVERSICHERUNG / VOLLKASKOVERSICHERUNG
Die Anmietung des Fahrzeuges ist nur bei gleichzeitigen Abschluss einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung für den gesamten Mietzeitraum möglich.
Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für das Fahrzeuge Porsche 911 beträgt pro Schadensfall 4.500,00 €
Um im Schadensfall bestens abgesichert zu sein, empfehlen wir Ihnen eine Mietwagenversicherung: Mietwagenversicherung Selbstbehalt-Reduzierung CDW | Allianz Travel (allianz-reiseversicherung.de)
KAUTION
Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für alle Luxusfahrzeuge (Porsche) eine Sicherheit ( Kaution ) mit EC oder Kreditkarte (Kaution) auch in Bar zu leisten.
Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.
VORZULEGENDE DOKUMENTE
Die Anmietung des Fahrzeugs ist nur nach Vorlage der gültigen EU Fahrererlaubnis, sowie des Deutschen Personalausweises möglich.
FÄLLIGKEIT
Der Mietpreis, sowie sonstige vereinbarte Entgelte, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sind zu Beginn der Mietzeit in voller Höhe zu leisten.
KRAFTSTOFF
Das Fahrzeug wird dem Mieter voll getankt übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Fahrzeug voll getankt zurück zu geben. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurück, wird der Vermieter die Betankung des Fahrzeuges vornehmen und die für die Betankung eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,00€ und die Kraftstoff Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.
ZUSTELLEN / ABHOLEN
Das Fahrzeug wird grundsätzlich am Betriebsstandort des Vermieters in Köln oder Düsseldorf übergeben und ist je nach Vereinbarung dort auch zurückzugeben.
MEHRKILOMETER
Gefahrene Mehrkilometer über die vereinbarten Inklusive Kilometer hinaus, werden mit
- 1,90 € für die Porsche 911 Cabrio 992
- Lamborghini Aventador Roadster 05,00€
Anmietung ist von den aktuellen Wetterverhältnisssen abhängig (z.B. Hagel, Eis, Schnee)
STRAFTZETTEL
Sollten Sie während Ihres Mietzeitraumes einen Strafzettel erhalten, dann stellen wir Ihnen diesen nach Erhalt zu. Das anfallende Bußgeld ist von Ihnen fristgerecht und unter Angabe der richtigen Referenznummer zu entrichten. Die Haftung für fällige Mahngebühren oder zusätzliche Strafgebühren ist ebenfalls von Ihnen zu übernehmen. Wir berechnen hier eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15, -€.
SONSTIGES:
- Vermietung des Fahrzeuges nur mit gleichzeitigem Abschluss einer Zeitvollkaskoversicherung über den kompletten Mietzeitraum.
- Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. (Alle Telemetriedaten werden aufgezeichnet und nach jeder Rückgabe abgelesen)
- Fahrten ins Ausland werden vom Vermieter nur mit ausdrücklicher Genehmigung und mit Zuzahlung von 25,00 € Pauschal berechnet.
- Alle Fahrzeuge können GPS-Überwacht werden.
- Über jede Mietanfrage wird individuell nach Ermessen des Vermieters entschieden.
- Bei Abgabe und Annahme des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll zusammen mit Mieter und Vermieter angefertigt und Unterschrieben.
- Alle möglichen Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. Strafzettel für falsches Parken, oder Geldbußen wegen zu schnellem Fahren) werden an den Mieter weitergeleitet.
- Für Kleinschäden innerhalb der Selbstbeteiligung haftet der Mieter komplett.
- Das Fahrzeug ist jeweils zu den Öffnungszeiten am vereinbarten Rückgabetag ordnungsgemäß zu übergeben, ansonsten wird gegebenenfalls ein weiterer Miettag angerechnet.
In Kürze erhältst du eine Antwort des Anbieters.