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Es ist keine Vorauszahlung erforderlich.
BMW X3M Competition 510 PS 0-100 in 3.9 Sek.
Beschreibung
Träumst du von Luxus, Kraft und Adrenalin? Dein Traum wird wahr miete den atemberaubenden BMW X3M Competition schon ab unschlagbaren 319€ pro Tag!
3 Stunden: € 219,00 (150 km)
Tagesmiete: € 319,00 (150 km)
Wochenende: € 599,00 (300km)
Wochenmiete: € 1490,00 (900km)
Monatsmiete: € 2990,00 (1800km)
www.velocity-cars.com
Fahrzeug-Highlights:
Spüre die 510 PS Power unter der Haube mit einem 3,0-Liter-Motor.
0 auf 100 km/h in nur 4,1 Sekunden pure Beschleunigung!
Stilvolles Design trifft auf High-Tech-Ausstattung und erstklassigen Komfort.
Erobere die Straßen im begehrten BMW X3M Competition.
Worauf wartest du? Buche noch heute und erlebe Fahrspaß auf einem neuen Level. Kontaktiere uns jetzt, um deinen Traumwagen zu reservieren!
www.velocity-cars.com
Mietbedingungen
A: Mietvertrag, Mieter & berechtigte Lenker
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung zwischen der Velocity Cars GmbH und den genannten Mietern und berechtigten Lenkern im Mietvertrag zu Stande. Dem gegenständlichen Mietvertrag liegen nachstehende Mietbedingungen zu Grunde. Die Mieter und Lenker versichern mit schriftlicher Unterzeichnung, dass sie zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises und der Kaution fähig sind. Mieter und Lenker können eine oder mehrere Personen sein, die ausdrücklich als Mieter oder Lenker im gegenständlichen Mietvertrag aufgeführt werden müssen. Die Mieter und Lenker sind nicht dazu berechtigt, das vertragsgegenständliche Fahrzeug entgeltlich oder unentgeltlich einer dritten Person zu überlassen. Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes. Darüber hinaus haften alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter und Lenker für jegliche Verpflichtungen und Zahlungen aus dem gegenständlichen Mietvertrag. Für KFZ-Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.
B: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung oder Fahrzeugzustellung
Die Mieter und Lenker müssen bei Übergabe des Fahrzeugs einen gültigen Lichtbildausweis, einen Adressnachweis, eine in Österreich gültige Fahrerlaubnis sowie ein von der Vermieterin akzeptiertes Zahlungsmittel vorlegen. Die Vermieterin akzeptiert Barzahlungen, Überweisungen, PayPal-Zahlungen sowie Kreditkarten von Visa, MasterCard & American Express. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen der Mieter lauten. Die Vermieterin kann vom gegenständlichen Mietvertrag zurücktreten, wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden können. Ansprüche der Mieter und Lenker gegenüber der Vermieterin Velocity Cars GmbH wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Für alle Mieter und Lenker gelten Alters- & Führerscheinbeschränkungen, welche auf der Webseite des Vermieters unter velocity-cars.com" eingesehen, sowie telefonisch erfragt werden können. Für alle Mieter und Lenker ist ein Mindestalter von 21 Jahren und Führerscheinbesitz von mindestens 2 Jahren vorgeschrieben. Wenn Zweifel an der Identität der Mieter/Lenker oder der Gültigkeit deren Fahrerlaubnis oder Bonität besteht, ist die Vermieterin berechtigt, die Fahrzeugübergabe so lange zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität geklärt sind. Die Mieter und alle im gegenständlichen Mietvertrag aufgeführten Lenker müssen bei der Fahrzeugübergabe persönlich anwesend sein.
C: Fahrzeugzustand, zulässige Nutzung, Auslandfahrten und Ortung der Fahrzeuge
Das Fahrzeug wird in einem mängelfreien und funktionsfähigen Zustand und mit vollem Tank übergeben. Abweichungen und Beschädigungen werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind von den Mietern - sofern diese nicht bereits am Übergabeprotokoll verzeichnet sind - unverzüglich und noch vor Fahrantritt an die Vermieterin zu melden. Melden die Mieter derartige Schäden nicht unverzüglich vor Fahrtantritt, gelten diese als von ihnen verursacht, sofern das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Der Fahrzeugzustand wird vor oder bei der Fahrzeugübergabe von der Vermieterin mittels Fotos und/oder Videos dokumentiert. Den Mietern steht es frei, den Fahrzeugzustand und etwaige Beschädigungen am Fahrzeug mittels Fotos oder Videos zu dokumentieren und das Bild- und Videomaterial der Vermieterin vor Fahrtantritt zu übermitteln. Wird das Fahrzeug nach Ende der Mietdauer nicht vollgetankt retourniert, so ist die Vermieterin berechtigt die Betankung selbst durchzuführen und den Mietern dafür Kosten in Höhe von 3,50 EUR pro Liter Kraftstoff in Rechnung zu stellen. Da es bei den Fahrzeugen der Vermieterin um hochmotorisierte Fahrzeuge handelt verpflichten, sich Mieter und berechtigte Lenker dazu, das gemietete Fahrzeug ausschließlich mit Super 98 oder höherwertigerem Treibstoff oder bei Diesel-Fahrzeugen mit Premium-Diesel zu betanken. Die Rechnungen sind von den Mietern oder berechtigten Lenkern aufzubewahren und bei der Rückgabe des Mietwagens an die Vermieterin zu übergeben. Das Fahrzeug muss in einem sauberen Zustand (innen und außen) retourniert werden. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, den Mietern etwaige Reinigungskosten, sowie die entgangene Miete - falls das Fahrzeug nicht rechtzeitig an den nächsten Mieter übergeben werden kann - in Rechnung zu stellen. Mieter und Lenker haben eigenes Handeln zu vertreten und zu verantworten. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen für folgende Aktivitäten genutzt werden:- motorsportliche Zwecke & Fahrzeugveranstaltungen, bei denen auf Zeit gefahren wird oder die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten abzielen- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings- auf Rennstrecken- zur gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern- zur Vermietung an unberechtigte Dritte, die nicht als Mieter oder Lenker im gegenständlichen Mietvertrag aufgeführt sind- zur Begehung von Straftaten Das Fahrzeug darf nur in Garagen abgestellt werden. Das Ausschalten der Traktionskontrolle sowie Launch-Control-Start sind strengstens verboten. Zuwiderhandlungen gegen eine oder Nichterfüllung einer der Bestimmungen berechtigen die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages bzw. zu einem Rücktritt vom gegenständlichen Mietvertrag. Ersatzansprüche der Mieter und Lenker sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, welcher der Vermieterin aufgrund der Verletzung einer der Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt. Driften, Burnouts und Launch-Control-Starts sind strengstens verboten. Pro Launch-Control-Start werden den Mietern und berechtigten Lenkern eine Pauschale von 500,00 EUR in Rechnung gestellt. Bei nachweisbarer, veränderterer Profiltiefe von mehr als 0,5mm werden den Mietern und berechtigten Lenkern eine Pauschale von 200,00 EUR pro Reifen und begonnenen 0,5 mm in Rechnung gestellt. Wenn die Mieter das Fahrzeug mit einer Profiltiefe retournieren, die dem nächsten Mieter eine Fahrt untersagt wird den Mietern und berechtigten Lenkern ein kompletter Radsatz in Rechnung gestellt. Alle Verkehrsstrafen und Ordnungswidrigkeiten werden den Mietern inklusive Spesen und Aufwandsersatz in Rechnung gestellt. Mieter und berechtigte Lenker bestätigen mit Unterzeichnung des gegenständlichen Mietvertrages, dass sie vor Fahrantritt auf das PS-starke Mietfahrzeug eingewiesen und eingeschult wurden. Das Rauchen, sowie der Konsum von elektronischen Zigaretten in dem Mietfahrzeug sind strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung behält sich die Vermieterin vor, dem Mieter den entstandenen Schaden und etwaige Reinigungskosten in Rechnung zu stellen oder von der Sicherheitsleistung (Kaution) abzuziehen. Die Nutzung des Fahrzeugs ist ohne schriftlicher Zustimmung der Vermieterin ausschließlich in Österreich. Die Nutzung in anderen Ländern ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einverständnis des Vermieters gestattet. Alle Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Darüber hinaus werden alle Fahrzeugdaten aufgezeichnet.
D: Mietpreis, Fälligkeit, Sicherheitsleistung (Kaution) & Kündigung aufgrund Zahlungsverzug
Der Mietpreis setzt sich aus dem Basismietpreis inkl. Frei-km und Zusatzleistungen zusammen. Als Zusatzleistungen verstehen sich beispielsweise Zustell- & Abholungsgebühren sowie Zusatz-km. Für Zustellungen und/oder Abholungen werden die dafür vereinbarten Gebühren berechnet. Der Mietpreis inkl. Zusatzleistungen für den vereinbarten Mietzeitraum ist vor Mietbeginn in voller Höhe zu leisten. Die Mieter und berechtigten Lenker verpflichten sich vor Mietbeginn oder bei Mietantritt eine Sicherheitsleistung (Kaution) in vereinbarter Höhe zu hinterlegen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist vom gemieteten Fahrzeug abhängig. Angaben zur Höhe der Sicherheitsleistung können der Webseite der Vermieterin oder dem gegenständlichen Mietvertrag entnommen, sowie schriftlich oder telefonisch erfragt werden. Entrichten die Mieter oder berechtigten Lenker die Miete für das Fahrzeug nicht fristgerecht, ist der Vermieter ber
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