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Ford Mustang V6 Coupe 306 PS mieten als Geschenk, Hochzeitfahrt, Weihnachten
Beschreibung
Ihr wolltet schon immer einmal Ford Mustang fahren?... Dann seid ihr bei uns genau richtig! Wir haben durch unsere KFZ-Meisterwerkstatt Jahrelange Erfahrung mit Mustangs und bieten alles rund um das Thema Mustang an, egal ob Tuning, Reparatur oder Wartung.
Somit haben wir natürlich auch unseren Mustang für den Verleih schick und Sportlich gemacht ... Dank diverser Tuningteile, wie ST Gewindefahrwerk aus dem Hause KW, 20" Reifen in 255er und 285er Reifenbreite (Sommerräder), Upgrade Bremse, GT500 Spoiler, Roush Spoiler Lippe und und und ...
Dieser Mustang macht einfach nur Spaß mit seinen 306PS und der coolen Optik.
Wir bieten den Verleih das ganze Jahr über an auch im Winter (außer bei starkem Schneefall oder Glatteis).
Für mehr Infos meldet euch gerne per Mail [email protected] oder telefonisch 04473 947770 bei uns.
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8-17 Uhr
Preise:
1000€ Kaution in Bar muss hinterlegt werden.
24Std... 150€ (200Km frei)
Wochenende Freitag 12Uhr-Montag 9Uhr 300€ (400Km frei)
7Tage Woche700€ (700Km frei)
+Je mehr gefahren Km werden 0,85€ berechnet.
Vermietet wird das Fahrzeug über die Suding/Eberllei GbR. ... Abwicklung durch Reifen-u. Autoservice Eberlei GmbH
Mietbedingungen
Reifen- u. Autoservice Eberlei GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeines 1. Der Mieter erkennt an, dass er den Anhänger ohne äußerlich erkennbare Mängel mit kompletter Ausrüstung übernommen hat. 2. Die Benutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf die BRD beschränkt. Wenn mit dem Mietanhänger Auslandsfahrten durchgeführt werden, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen. Die ausgehändigten Papiere sind nach Beendigung der Mietzeit unaufgefordert zurückzugegeben. 3. Die Angaben des Mieters zur Person, über Benutzungsumfang und -dauer sowie über seine Zahlungsfähigkeit müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Sie sind ausdrückliche Voraussetzung für die Übergabe des Anhängers. Der Anhänger darf nur vom Mieter selbst oder dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer benutzt werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die auch nicht durch ein Fahrverbot eingeschränkt ist, sowie dessen Fahrtüchtigkeit. 4. Die Weitervermietung des Anhängers, die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Person ist untersagt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter sowie insbesondere der nichtberechtigte Fahrer. 5. Verstößt der Mieter gegen Abmachung und Bestimmungen diese Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zunehmen. Dies gilt auch für den Fall unzureichender Fahrpraxis und falls sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellen sollte. 6. Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cloppenburg, Mietzeit 1. Die Anhänger können nur für einen vollen Tag gemietet werden. Stundenweise Vermietung gibt es nicht, angefangene Tage werden voll berechnet. 2. Vor Überschreitung der Vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiterbenutzung einzuholen. 3. Die Miete beginnt und endet auf dem Betriebsgelände der Firma Eberlei. Zahlungsbedingungen 1. Der Mieter hat beim Reservieren bzw. Abholen des Anhängers ein Kaution in Höhe von 100, - € in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bei Rücklieferung des Anhängers, soweit der Anhänger keine Schäden aufweist, an den Mieter zurückbezahlt. 2. Zug um Zug mit vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist die weitere Miete ebenfalls in voller Höhe zu bezahlen. Pflichten des Mieters 1. Der Anhänger ist pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiederhandlung haftet der Mieter voll für den Entstandenen Schaden. 2. Bei Störungen oder Schäden ist der Vermieter sofort persönlich oder telefonisch zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen, so hat er diese selbst zu tragen. 3. Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen. 4. Die Mietanhänger sind in gereinigtem Zustand zurückzuliefern. Für nicht gereinigte zurück gelieferte Anhänger berechnen wir Reinigungskosten. Versicherung 1. Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert/Teilkasko mit 150, - € Selbstbeteiligung. 2. Wenn der Anhänger angehängt ist, ist dieser mit dem ziehenden Fahrzeug versichert. 2.Haftung des Mieters 1. für den Fahrer (Benutzer) des Anhängers und dessen Handeln und Entscheiden 2. für technische und merkantile Wertminderung 3. für Bergungs- und Rückführungskosten 4. für Sachverständigenkosten 5. für Reparaturkosten in voller Höhe. Nichthaftung des Vermieters 1. Es besteht kein Versicherungsschutz für Transport gefährlicher Stoffe, Gifte, Heizöl und Treibstoff. 2. Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden am Ladegut, die durch Eindringen von Wasser, schlechte bzw. keine Befestigung des Ladegutes oder sonstigen Umständen enstehen. Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages bleiben die anderen Teile rechtwirksam- (c) Eberlei GmbH Stand: 27.05.2011
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