In Kürze erhältst du eine Antwort des Anbieters.
Es ist keine Vorauszahlung erforderlich.
Ford Mustang GT V8 5.0 Liter 450 PS Mieten, Sportwagen mieten in Rüsselsheim am Main, Auto mieten, Autovermietung, Leihwagen.
Beschreibung
Motor: 5.0 Liter V8 Sauger
Leistung: 450 PS
0- 100 Km/h: 4,6 s
Höchstgeschwindigkeit: 250 Km/h
Mietinformation
Kaution: 1.000,00 €
( Mit Kreditkarte, Bar oder sie geben Ihr privates Fahrzeug bei uns ab )
Selbstbeteiligung: 3.000,00 €
Mindestalter: 23 Jahre
Führerscheinbesitz: mind. 2 Jahre
Tagesmiete Mo-Do inkl. 250Km/Tag 180,00€
Tagesmiete Fr-So inkl. 250Km/Tag 220,00€
Wochenende Fr-So inkl. 500Km 400,00€
Woche Gesamt inkl. 1.200Km 1300,00€
(1,50 € / Zusatz km)
Zusätzlich buchbare Kilometerpakete
100Km Paket (Ersparnis) 110,00€
250Km Paket (Ersparnis) 250,00€
500Km Paket (Ersparnis) 450,00€
Wir erfüllen Ihnen ihren Traum. Einfach , günstig und unkompliziert.
Mietbedingungen
Mietbedingungen
A. Allgemeines
Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeuges eine in Europa gültige Fahrerlaubnis besitzen. Außerdem muss der Mieter einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Adressnachweis vorlegen. Es ist dringend erforderlich, dass der Mieter zum gewünschten Mietdatum seine Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren besitzt. Kann der Mieter die gewünschten Dokumente bei der Übergabe nicht oder die nötige Dauer des Besitzes seines Führerscheins nicht nachweisen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Entstandene Schäden müssen dem Vermieter ersetzt werden.
Das Fahrzeug wird in ordnungsgemäßem, mängelfreiem und funktionsfähigem Zustand und mit vollem Tank übergeben. Genau so muss der Mieter das Fahrzeug auch wieder zurückbringen. Etwaige Beschädigungen oder Abweichungen werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Kraftstoffkosten während der Mietdauer gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebracht, wird der Vermieter die Betankung selbst durchführen und dem Mieter dafür Kosten in Höhe von 4 EUR / Liter fehlenden Kraftstoffs in Rechnung stellen.
Unabhängig von ausdrücklich schriftlichen Vereinbarungen stellen alle Angaben des Mieters über die für den Mietvertrag wesentlichen Umstände einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages dar. Insbesondere erklärt der Mieter, dass er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises fähig ist.
Mit Rücksicht auf den beiden Vertragsteilen bekannten außergewöhnlichen Risiken der Vermietung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet sich der Mieter, ohne jegliche Alkohol- und/oder Drogenbeeinflussung zu fahren.
Es ist verboten, das gemietete Fahrzeug für Wettrennen oder sportliche Veranstaltungen zu verwenden.
Unsere Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
Das Fahrzeug darf nur in absperrbaren Garagen abgestellt werden. Eine Pflichtverletzung stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar, was eine Haftung für Vandalismusschäden für den Mieter zur Folge hat.
Der Mieter erklärt, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten Lenker des Mietwagens abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten Lenker wirken.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen während der Mietzeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu überprüfen und zu führen. Zur Überprüfungspflicht gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, des Ölstandes, des Reifendrucks, die Einbehaltung der im Kraftfahrzeugschein aufgeführten Daten, wie z. B. zulässige Personenzahl bei Führung des Kraftfahrzeuges und Belastungsfähigkeit sowie die Sicherung des Fahrzeuges gegen Diebstahl und Einbruch. Der Kunde ist ausdrücklich mit einer derartigen Vertragsstrafe einverstanden.
B. Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung des Vermieters und Mieters zustande.
Für Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.
Mieter kann eine Person sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet wird. Darüber hinaus kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen an eine namentlich aufgeführte Person als berechtigten Lenker zu überlassen. Sofern der Mieter nach dem Mietvertrag berechtigt ist, den Mietwagen an einen von ihm zu bestimmenden Lenker zu überlassen, hat er die Auswahl des Lenkers sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass der Lenker im Besitz der für den jeweiligen Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält. Von dieser Person wird ebenfalls ein Ausweisdokument und Führerschein verlangt. Vorbehaltlich der genannten Regelung ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder leihweise an eine dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes.
C. Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlungsbedingungen
Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz.
Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer durch den Mieter ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter genehmigen zu lassen. Bei Versagung ist der Mietwagen pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Auch bei lediglich mündlich vereinbarter Verlängerung des Mietvertrages bleiben sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Mietvertrages wirksam. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen (gleich aus welchen Gründen), verliert der Mieter sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag, insbesondere den vom Vermieter zugesagten Versicherungsschutz und die Haftungsreduzierung des Mieters. Ungeachtet dessen ist der Mieter verpflichtet, für die Dauer der ungenehmigten Überschreitung der Mietdauer den jeweiligen Mietpreis nach Preisliste zu zahlen, mit Ausnahme der gesonderten Kosten für vertragliche Haftungsbeschränkung. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Mietpreis und Versicherungsschutz ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis zzgl. Kaution ist im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch bei vereinbarter Verlängerung der Mietdauer.
Bei Beendigung des Mietvertrages ist das Mietfahrzeug dem Vermieter am vereinbarten Ort, innerhalb der Geschäftszeit zurückzugeben, vorbehaltlich etwaiger im Mietvertrag getroffener Sondervereinbarungen.
Der Mieter ist nicht zur Aufrechnung bzw. Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegenüber dem Mietpreisanspruch des Vermieters berechtigt, es sei denn, die aufzurechnende Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Wird mit Kreditkarte bezahlt, ist der Vermieter berechtigt, auch eventuell aufgetretene Schäden bzw. die Schadenselbstbeteiligungen über die Kreditkarte abzurechnen.
D. Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: mangelnde Pflege des Fahrzeuges, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch, vorsätzliche Beschädigung des Mietfahrzeuges, der Versuch entstandene Schäden schuldhaft zu verschweigen oder zu verbergen, Nutzung des Fahrzeuges bei der Begehung oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten, unerlaubte Weitervermietung des Fahrzeugs.
E: Schäden am Mietwagen
1. Technische Schäden
Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Mietwagenfabrikats vorgenommen werden. Die Genehmigung des Vermieters ist entbehrlich, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als 100, -EUR betragen. Der Vermieter erstattet die dem Mieter nach den vorangegangenen Bestimmungen erwachsenen effektiven Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der vom Mieter verauslagten und quittierten Originalrechnung, wenn der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges gegeben war.
2. Schäden durch Unfall
Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen und privaten Straßenverkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge hat, ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht. Der Mieter hat bei einer wie auch immer gearteten Unfallbeteiligung
a) sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei.
b) Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und
c) einen vollständigen Schadenbericht (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) nach Rückgabe des Fahrzeugs in der Mietstation zu erstellen und dem Vermieter zu übergeben.
F. Fahrten ins Ausland
Die Mietfahrzeuge dürfen nur innerhalb von Deutschland gefahren werden.
G. Haftung des Mieters/Fahrers
Der Mieter haftet während der Dauer des Mietvertrages für an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und Zubehör). Der Mieter haftet auch für Schäden, die erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt werden, etwa bei Rücknahme des Fahrzeuges bei Dunkelheit oder in stark verschmutztem Zustand. Der Vermieter muss in diesem Falle nachweisen, dass das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten benutzt wurde. Die Schadenersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter soweit angefallen für Abschleppkosten, Sachverständiger gebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehende Gebühren und Kosten für Mietausfall. Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte einschließlich der in Ziffer 6 bezeichneten weiteren Fahrer haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen des Mietvertrages und das Verhalten der/des Dritten wie für eigenes Verhalten. Mehrere Mieter/Fahrer haften als Gesamtschuldner.
Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet dem Vermieter für entstehende Gebühren und Kosten. Der Vermieter ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen.
H. Datenschutz-Einwilligung
Der Mieter/Fahrer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung und im Rahmen einer üblichen Geschäftsbeziehung (Angebote, Sonderaktionen, News) erforderlich sind, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz vom Vermieter und seinen Erfüllungsgehilfen gespeichert und diesen übermittelt werden.
I: Einholen von Informationen bei Auskunfteien
Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält.
J. Anwendbares Recht / Gerichtstand / Geschäftsführer
Es gilt deutsches Recht. lst der Mieter Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Mietvertrag das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht zuständig. Der Vermieter ist berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
Rezensionen
In Kürze erhältst du eine Antwort des Anbieters.