Sorgenfreier Fahrgenuss mit der richtigen Versicherung zur Sportwagenmiete

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Wer einen Sportwagen mieten möchte, ist gut beraten, das wertvolle Fahrzeug optimal zu versichern. Doch welcher Versicherungsschutz ist wirklich sinnvoll und welche Zusatzversicherung kostet nur unnötig Geld? Lesen Sie in diesem Ratgeber alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Sportwagen mieten und Versicherung.

Sportwagen mieten: welche Versicherung für welches Risiko?

Einen Sportwagen zu mieten, ohne eine Versicherung abzuschließen, ist in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich gewissermaßen unmöglich. Zum obligatorischen Versicherungsschutz in jeder Sportwagenvermietung gehört die Vollkaskoversicherung und die Haftpflichtversicherung. Jeder, der vorhat, einen Sportwagen zu mieten, muss eine Versicherung zu eigenen und fremden Fahrzeugschäden unterschreiben. Daneben existieren eine ganze Reihe weiterer Versicherungen, die optional sind. Das meint, es ist möglich einen Sportwagen zu mieten, ohne eine Versicherung aus dieser Kategorie zu buchen. Insbesondere bei teuren Sportwagen empfiehlt sich jedoch ein möglichst breit aufgestellter Versicherungsschutz. Hier zunächst eine Übersicht, konkrete Details folgen in den nächsten Abschnitten.

  • Vollkaskoversicherung (Collision Damage Waiver CDW) deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab und greift bei selbst verschuldeten Schäden, bei Vandalismus und bei Fahrerflucht der schädigenden Person.
  • Haftpflichtversicherung (Liability Insurance LI) gewährt Versicherungsschutz für Schäden an Dritten und deren Eigentum.
  • Diebstahlversicherung (Theft Protection TP) trägt ihren Zweck bereits im Namen. Wer sich entschließt einen teuren Sportwagen zu mieten, sollte diese Versicherung auf seine To-do-Liste nehmen.
  • Personeninsassenversicherung (Personal Accident Insurance PAI) kann in die Pflicht genommen werden, wenn bei Unfällen ein Mitfahrer verletzt wird.
  • Glas- und Reifen-Versicherung komplettiert den Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung. Glas, Reifen, Dach- und auch der Unterboden werden nämlich gewöhnlich nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Sportwagen mieten und Versicherung: Eine Vollkasko ist immer Pflicht

Die obligatorische Vollkaskoversicherung deckt, wie erwähnt, Schäden ab, die selbst verschuldet sind. In aller Regel sind jedoch Reifen-, Glas- und Unterbodenschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – es sei denn, sie werden ausdrücklich in den Bedingungen gelistet. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Vollkaskoversicherung: die Variante mit Selbstbeteiligung und das Modell ohne Selbstbeteiligung.

Die Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung

Der Kasko-Schutz mit Selbstbeteiligung bedeutet, dass bis zur vereinbarten Höhe ein eventueller Schaden selbst bezahlt werden muss. In der Sportwagenvermietung wird dieser Selbstbehalt für gewöhnlich von der hinterlegten Kaution zunächst einbehalten. Er kann je nach Anbieter zweistellig bis mittelprächtig dreistellig sein.

Die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Sportwagen zu mieten und eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Im Schadenfall sind dann keine Kosten zu tragen. Üblich sind wiederum zwei Spielarten: Kasko-Schutz komplett ohne Selbstbeteiligung, das meint: Dem Sportwagen-Mieter wird überhaupt nichts in Rechnung gestellt. Variante zwei steht für die Rückerstattung der Selbstbeteiligung. Diese wird in der Sportwagen Vermietung zunächst einbehalten, später aber dann erstattet. Wer sich dafür entschieden hat, einen wertvollen Sportwagen zu mieten, sollte eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung wählen, um im Schadenfall nicht mit hohen Kosten belastet zu werden.

Roter Lamborghini Huracán in Parkbucht

Gut zu wissen

In diesem Fällen zahlt die Vollkaskoversicherung nicht:

  • Verlust des Autoschlüssels,
  • ein nicht eingetragener Fahrer fährt den Sportwagen,
  • private Gegenstände werden aus dem Sportwagen gestohlen,
  • der Fahrer handelt grob fahrlässig (Fahren unter Drogen oder Alkohol, Missachtung einer roten Ampel, Handy am Steuer)

Welche Zusatzversicherung macht bei der Miete eines Sportwagens Sinn?

Wer sich den Wunsch erfüllt, einen Sportwagen zu mieten, sollte bei der Versicherung dieses Traums nicht an der falschen Stelle sparen. Eine Zusatzversicherung gegen Diebstahl darf als Muss bei Fahrzeugen dieser Preisklasse bezeichnet werden. Auch wenn sich die Zusatzversicherung „nur“ auf den Wagen als solchen fokussiert und persönliche Gegenstände oder Reisegepäck nicht mitversichert sind. Die Diebstahlversicherung gibt es ebenfalls mit und ohne Selbstbeteiligung.

Auch ein Versicherungsschutz gegen Schäden an den Reifen oder dem Unterboden, durch Steinschlag verursachte Schäden am Dach oder der Windschutzscheibe, ist eine sinnvolle Sache. Die Zusatzversicherung zahlt sich im Fall des Falles primär deshalb aus, weil bei einem hochpreisigen Sportwagen auch die einzelnen Bestandteile ihren speziellen Wert haben.

Für wen gilt der Versicherungsschutz bei einem gemieteten Sportwagen?

Um einen Sportwagen zu mieten und die entsprechende Versicherung abschließen zu können, ist ein Mindestalter von allgemein 21 Jahren (mit Ausnahmen), ein gültiger Führerschein und in aller Regel eine vollwertige Kreditkarte mit Verfügungsrahmen nötig, um die Kaution zu hinterlegen. Wie erwähnt, gibt es nur wenige Geschäftsstellen einer Sportwagenvermietung, die für die Kaution auch eine Barzahlung zulassen. Alle Versicherungen, ganz gleich ob Pflicht- oder Zusatzversicherung, gelten zunächst ausschließlich für den Mieter, der die Kreditkarte hinterlegt hat (alternativ: Die Kaution bar bezahlen konnte). Dieser kann jedoch bei der Buchung einen Zusatzfahrer mit anmelden: Dieser benötigt keine eigene Kreditkarte, muss aber ebenfalls das Mindestalter und einen adäquaten Führerschein mitbringen. Achtung: Fährt ein nicht angemeldeter Fahrer den Sportwagen, verfällt der komplette Versicherungsschutz!

Welche Versicherung ist im Angebot von mietedeinsportauto.de bereits enthalten?

Die Angebote in der Sportwagenvermietung sind oftmals sehr unterschiedlich gestaltet. Es ist daher grundsätzlich sinnvoll, sich die Mietbedingungen für jedes einzelne Fahrzeug sehr sorgfältig anzuschauen. So kann auch leicht erkannt werden, welcher Versicherungsschutz bereits enthalten ist. Da es kaum möglich ist einen Sportwagen zu mieten, ohne eine Versicherung abzuschließen, sind Vollkasko und Haftpflichtversicherung immer obligatorisch. Jede Zusatzversicherung kann online bereits bei der Buchung, unabhängig davon oder direkt vor Ort bei der Sportwagenvermietung abgeschlossen werden.

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